Zur Zulassung Ihres Fahrzeuges genügt der EBV-Code ihrer Versicherung. Natürlich gilt auch weiterhin die Versicherungsdoppelkarte.
Schon an Marderschäden gedacht?
In letzter Zeit tritt verstärkt Marderverbiss an KFZ-Kabeln im Motorraum auf.
Sprechen Sie ihren Versicherungspartner darauf an.